Digitale Barrierefreiheit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe. Sie kann zu einem Qualitätsmerkmal werden und das Ansehen Ihres Unternehmens steigern.

Zunächst ist Folgendes von Bedeutung:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt nicht für Kleinstunternehmen, die für das Gesetz relevante Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gelten dabei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Countdown bis zur Einführungsfrist

28. Juni 2025

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Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Gemäß BFSG müssen Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) in den Stufen A und AA. Besonders betroffen sind Branchen wie der E-Commerce sowie Websites mit Funktionen wie Kontaktformularen oder Buchungstools.

Welche Unternehmen fallen unter das Gesetz?

Das BFSG betrifft

  • Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie
  • Dienstleistungserbringende für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ausgenommen sind Dienstleistungserbringende, die Kleinstunternehmen sind (Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens zwei Millionen Euro beläuft).

Für Kleinstunternehmen, die bestimmte digitale Produkte im Sinne des BFSG in den Verkehr bringen, greift diese Ausnahme aber nicht, für sie gilt das Gesetz!

Beratungstermin vereinbaren:

In einem ersten, kostenlosen Beratungsgespräch können Sie auf einfache und unkomplizierte Weise alles Wichtige rund um das Thema Barrierefreiheit erfahren.

Und so geht’s:

  • 45 Minuten Zeit investieren
  • und einen Termin buchen

So wird Ihre Webseite BFSG-konform

01

ANALYSE

Es ist wichtig, dass die BFSG-relevanten Aspekte Ihrer Webseite überprüft werden.

02

LÖSUNGEN

Es werden passende Lösungsansätze dargestellt, die Verlässlichkeit bieten.

03

OPTIMIERUNG

Die notwendigen Anpassungen Ihrer Homepage werden professionell und in kurzer Zeit umgesetzt.

04

BARRIEREFREIHEIT

Barrierefreier Zugang zu Ihren Dienstleistungen und Produkten.