Erklärung zur Barrierefreiheit
für die Website www.bremermedien.de
Geltungsbereich und Anbieter
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.bremermedien.de (einschließlich der Unterseiten) der
BREMER MEDIEN Gesellschaft für Gestaltung, Print & IT mbH Stickgraser Allee 7 27751 Delmenhorst (Betriebsstätte: Diepholzer Str. 80, 28816 Stuhr)
Vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Rekus. Kontakt: Telefon +49 421 491882-60, E-Mail info@bremermedien.de.
Wir sind eine Full-Service-Agentur für IT, Webdesign, digitales Marketing, Print und Werbetechnik. Die Website dient der Information über unsere Leistungen, der Präsentation von Referenzen und der Kontaktaufnahme.
Gesetzliche Grundlagen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV). Maßgeblich sind die europäische Norm EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1/2.2 auf Konformitätsstufe AA. (Hinweis: Für öffentliche Stellen gelten zusätzlich BITV 2.0 und landesrechtliche Regelungen; diese Erklärung orientiert sich an den Anforderungen für private Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr und an den gängigen Best-Practice-Standards.)
Stand der Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, den Webauftritt möglichst barrierefrei zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern. Die Website ist teilweise barrierefrei. Viele grundlegende Anforderungen der WCAG 2.1/2.2 AA und EN 301 549 werden erfüllt bzw. angestrebt.
Umgesetzte Maßnahmen (Auswahl):
- Responsives Design für unterschiedliche Bildschirmgrößen und Zoom-Stufen
- Semantische HTML-Struktur und Überschriftenhierarchie
- Unterstützung von Tastaturnavigation
- Einsatz eines Accessibility-Tools (OneTap / Barrierefreiheits-Anpassungen) mit Profilen u. a. für Sehbehinderung, ADHD-freundlichen Modus, Epilepsie-sicheren Modus, Schriftgrößen- und Kontrastanpassungen
- Alternativtexte für viele Bilder
- Klare Navigation und kontaktierbare Inhalte
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung sowie den eingesetzten technischen Hilfsmitteln. Eine vollständige externe Auditierung nach BIK-BITV-Test oder vergleichbaren Verfahren liegt derzeit nicht vor.
Nicht barrierefreie Inhalte / bekannte Einschränkungen
Trotz der Bemühungen können folgende Bereiche noch Barrieren aufweisen (typisch für viele WordPress-basierte Unternehmenswebsites und externe Einbindungen):
- Eingebettete Inhalte von Dritten (z. B. Instagram-Feeds, Social-Media-Einbindungen): Diese unterliegen nicht unserer direkten Kontrolle und können unzureichende Alternativtexte, fehlende Untertitel oder unzureichende Struktur aufweisen.
- PDF-Dokumente oder herunterladbare Dateien (sofern vorhanden): Nicht alle Dateien sind zwingend als barrierefreie PDFs (PDF/UA) aufbereitet.
- Farbkontraste und visuelle Elemente: In einzelnen Bereichen können Kontraste unter den WCAG-Anforderungen liegen; das Accessibility-Tool hilft hier, Einstellungen anzupassen.
- Formulare und interaktive Elemente: Labels und Fehlermeldungen sind weitgehend vorhanden, können aber in Einzelfällen optimiert werden.
- Multimedia: Sofern Videos oder Audio-Inhalte eingebunden sind, sind nicht immer vollständige Untertitel, Audiodeskriptionen oder Transkripte verfügbar.
- Ältere oder dynamisch generierte Inhalte: Einige redaktionelle oder referenzbezogene Inhalte können noch nicht vollständig den aktuellen Standards entsprechen.
Wir arbeiten fortlaufend daran, identifizierte Barrieren zu beheben oder Alternativen bereitzustellen.
Feedback und Kontakt bei Barrieren
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, melden Sie sich bitte bei uns. Beschreiben Sie möglichst genau die betroffene Seite und die Art der Barriere.
Kontakt für Barrierefreiheits-Anliegen: BREMER MEDIEN Gesellschaft für Gestaltung, Print & IT mbH E-Mail: info@bremermedien.de Telefon: +49 421 491882-60
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten und eine Lösung oder Alternative anzubieten.
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Bei privaten Anbietern im Anwendungsbereich des BFSG können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für allgemeine Fragen zur digitalen Barrierefreiheit in Bremen steht die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung (office@lbb.bremen.de bzw. entsprechende Kontaktwege auf den Seiten des Landesbehindertenbeauftragten).
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01. Auguist 2026 erstellt. Sie wird bei wesentlichen Änderungen der Website und mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
